Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen, Apartments zur Beherbergung und Hotelzimmern, die zwischen der Gesellschaft DMKA Operations GmbH (im folgenden DMKA Group) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von dem vorbenannten Unternehmen.
2. Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist DMKA Operations GmbH.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von DMKA Group eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen DMKA Group und dem Gast zustande.
2. Angebote von DMKA Group in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. DMKA Group steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich DMKA Group vor.
§3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
1. Es obliegt alleine dem Kunden, nur solche Zeiträume anzumieten, die der Kunde auch tatsächlich sicher in Anspruch nehmen kann. Kann der Kunde aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters zu finden sind, verbindlich gebuchte und vom Anbieter vertragsgemäß bereitgestellte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so ist der Anbieter zu keinerlei Rückerstattungen verpflichtet, mit Ausnahme ersparter Aufwendungen. Durch Nichtinanspruchnahme gebuchter und bezahlter Leistungen vom Anbieter ersparte Aufwendungen, bspw. für nicht angefallene Nebenkosten, erstattet der Anbieter dem Kunden zurück. Dies gilt allerdings nur bei Aufenthalten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Übernachtungen und nur ab der 6. Nacht. In den ersten 5 Nächten durch Nichtinanspruchnahme ersparte Aufwendungen gelten als mit den zusätzlichen Handling- und Verwaltungskosten sowie den zusätzlichen Aufwendungen zur unverzüglichen Neuvermietung anfallenden Kosten, die dem Anbieter durch Nichtinanspruchnahme entstehen, als verrechnet bzw. ausgeglichen, es sei denn der Kunde weist nach, dass dem Anbieter erheblich geringere Kosten entstanden sind.
2. Anbieter und Kunde/Besteller trifft beide gleichermaßen eine Schadenminderungspflicht, wonach der Kunde den Anbieter frühestmöglich und unverzüglich einen Rücktritt in oben genanntem Sinne mitzuteilen hat und andererseits der Anbieter mit Kenntnis des Rücktritts einen geeigneten Nachmieter für den nun frei gewordenen Zeitraum zu suchen hat. Ein Kontrahierungszwang mit einem vom Kunden benannten Nachmieter / Mietinteressenten besteht nicht, wenn der Anbieter Gründe vorbringen kann, wonach der vom Kunden benannte Mieter als solcher nicht geeignet ist oder beim Anbieter berechtigte Zweifel an der notwendigen Ernsthaftigkeit der Anfrage bestehen. Ein Verstoß gegen Schadensminderungspflichten kann an sich bestehende Ansprüche mindern oder ganz entfallen lassen.
3. Ersparte Aufwendungen gelten mit pauschal 10 % der Nettoauftragssumme als abgegolten, es sei denn der Kunde weist nach, dass deutlich höhere Einsparungen auf Anbieterseite realisiert wurden.
§4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
1. Alle im Zuge der Geschäftsanbahnung auf dem Buchungsportal, auf anderen Websites, in Anzeigen oder im persönlichen Gespräch genannten Preise sind stets Bruttopreise und verstehen sich inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, im Moment 7 %. Nicht im Preis enthalten sind lokale Abgaben, die die jeweilige Gemeinde oder Stadt im Einzelfall erheben kann, wie bspw. Kurtaxe oder Tourismusabgaben, sofern diese in Zukunft auch einmal für beruflich bedingte Übernachtungen erhoben werden sollten oder in anderer Form bereits jetzt erhoben werden.
§5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
2. Ist in der Folge von Vorkasse die Rede, so handelt es sich um einen erweiterten Vorkassebegriff, der anders als der im üblichen Sprachgebrauch verwendete Begriff der Vorkasse nicht nur auf den Zeitpunkt der Wertstellung abstellt, sondern darüber hinaus die Sichtbarkeit der Zahlung für den Leistungserbringer auf seinem Empfängerkonto erfordert, wobei der Leistungserbringer im Einzelfall auf das Erfordernis der Sichtbarkeit verzichten kann, bspw. bei Übersendung eines Zahlungsnachweises des ausführenden Kreditinstituts, sofern der Zahlungsnachweis in deutscher Sprache gehalten ist.
3. In Anzeigen, im persönlichen Gespräch oder auf dem Buchungsportal veröffentlichte Preise sind dynamisch, können sich also bis zum Offerieren eines verbindlichen Angebots in Abhängigkeit vieler Faktoren, wie bspw. dem Datum der Leistungserbringung, der konkreten Möblierung des jeweiligen Objekts zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, der Bettenzahl pro Zimmer, dem Gesamtumsatz, der Laufzeit, der Nachfragesituation und weiteren Parametern, jederzeit verändern. Zudem sind im Rahmen eines verbindlichen Angebots offerierte Preise nicht auf andere Kunden/Besteller/Interessenten übertragbar, sondern grundsätzlich lediglich individuell gültig. Mögliche Sonderaktionen oder Rabatte sind nicht mit anderen Vergünstigungen kombinierbar, sofern diese nicht im Vorfeld schriftlich zugesichert wurden.
4. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
5. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung. Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Anbieter ausgeschlossen werden. Das ist in der Regel für die Zahlungsart „Barzahlung“ der Fall.
6. Sollte der Anbieter in einem Ausnahmefall auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die Bezahlung „Überweisung per Vorkasse“ anbieten und der Kunde diese Zahlungsart wählen, so verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag sofort anzuweisen und dem Anbieter unverzüglich und ohne weitere Anforderung durch den Anbieter einen Überweisungsnachweis der ausführenden Bank per E-Mail zukommen zu lassen.
7. Sollte der Anbieter die Bezahlung per Kreditkarte anbieten und der Kunde diese Zahlungsart wählen, ermächtigt dieser den Anbieter ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen.
8. Sollte der Anbieter die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Kunde diese Zahlungsart wählen, erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA Basismandat. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung kommen, so hat der Kunde dafür die Kosten zu tragen. Im Falle einer vom Kunde zu vertretenden Rücklastschrift erhebt der Anbieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 6 € (sechs Euro). Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist
als die Pauschale.
9. DMKA Group behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt DMKA Group hierzu ausdrücklich.
10. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.
§6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
1. Ein reserviertes Apartment steht dem im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
2. Die von DMKA Group zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an DMKA Group, einem von DMKA Group genannten Dritten oder an dem durch DMKA Group durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 40,00 €. DMKA Group ist weiter berechtigt, weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00 € übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen DMKA Group und dem Gast vereinbart werden. Wenn DMKA Group dem Late Check-out zustimmt, ist DMKA Group berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00 € je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist DMKA Group berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,00 € anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn DMKA Group zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
4. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
5. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen DMKA Group und dem Gast vereinbart werden. Wenn DMKA Group dem Early Check-in zustimmt, ist DMKA Group berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00 € je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.
§7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG
1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch DMKA Group ausgewiesenen Preisen.
2. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen DMKA Group nicht zulässig. In diesen Fällen ist DMKA Group berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
3. Die Nutzung der Wohnungen von DMKA Group zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. DMKA Group behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
§8. HAFTUNG VON DMKA Group
1. DMKA Group haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet DMKA Group für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DMKA Group beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DMKA Group nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Einer Pflichtverletzung von DMKA Group steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadensersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.
2. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von DMKA Group, wird DMKA Group auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden gering zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, DMKA Group unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
3. DMKA Group haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber DMKA Group eine Anzeige macht, mit der Ausnahme dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00 € oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00 € übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit DMKA Group. Andernfalls ist eine Haftung von DMKA Group für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.
4. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch DMKA Group zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für DMKA Group. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet DMKA Group ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. DMKA Group haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
5. Jegliche Ansprüche gegenüber DMKA Group verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch DMKA Group sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.
6. DMKA Group übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von DMKA Group. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zurückgesendet. DMKA Group verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von einem Monat. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.
§9. KAUTION
1. Zur Absicherung aller Ansprüche von DMKA Group gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist DMKA Group berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen:
- Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00€.
- Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
2. Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist DMKA Group berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Hat DMKA Group dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist DMKA Group zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
3. DMKA Group ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.
§10. KUNDENDATEN
1. DMKA Group erhebt und erfasst verpflichtend E-Mail Adressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist DMKA Group berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.
2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist DMKA Group berechtigt, die Buchung zu stornieren.
3. DMKA Group ist berechtigt, die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.
4. Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt DMKA Group Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mail Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. DMKA Group behält sich das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.
§11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
1. DMKA Group behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn
a) höhere Gewalt oder andere von DMKA Group nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) DMKA Group begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von DMKA Group und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von DMKA Group zuzurechnen ist
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient
e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe §7)
2. Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat DMKA Group den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch DMKA Group.
4. Erfolgte eine Kündigung seitens DMKA Group wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß des o.g. §1, so ist DMKA Group berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens DMKA Group bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
§12. GUTSCHEINE
1. Ein bei DMKA Group erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von DMKA Group eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
§13. RAUCHVERBOT
1. Alle Apartments von DMKA Group sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen von DMKA Group ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat DMKA Group das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens 250,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn DMKA Group einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer-/Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,00 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments.
4. DMKA Group ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1, 2 und 3 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
5. In Gebäuden von DMKA Group können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
§14. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
1. Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen von DMKA Group ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat DMKA Group das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von 500,00 € zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. In Apartments von DMKA Group können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen von DMKA Group, daher Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.
4. DMKA Group ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1, 2 und 3 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. DMKA Group behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.
§15. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
1. Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat DMKA Group Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 € für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§16. HAUSTIERE
1. Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an DMKA Group vorzulegen.
2. Vom vorgenannten Grundsatz ist DMKA Group berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal 150,00 € für eine Sonderreinigungsgebühr seitens DMKA Group in Rechnung gestellt. DMKA Group ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§17. INSTANDHALTUNG
1. Mit der Buchung eines Apartments von DMKA Group verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat DMKA Group das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 50,00 € (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
2. Weiter verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen DMKA Group unverzüglich anzuzeigen.
3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber DMKA Group anzuzeigen.
4. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist DMKA Group berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem vom DMKA Group beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern von DMKA Group zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.
§18. INTERNETNUTZUNG
1. Dem Gast wird durch DMKA Group im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.
2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt DMKA Group auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von DMKA Group an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber DMKA Group einzustehen.
4. Im Übrigen behält sich DMKA Group vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
§19. SONDERLEISTUNGEN MONTEURUNTERKÜNFTE
1. In unseren Häusern ist den Anweisungen unseres Servicepersonals bedingungslos Folge zu leisten. Die Monteure arbeiten viel und wollen eine ruhige und saubere Unterkunft. Sollten sich einzelne hierüber hinwegsetzen sind wir gezwungen folgende Kosten abzurechnen:
Personalaufwand/Fehlverhalten:
- Öffnung des Apartments/Hotelzimmer bis 20 Uhr 50 €
- Öffnung des Apartments/Hotelzimmer nach 20 Uhr 50 €
- Öffnung des Apartments/Hotelzimmer am Wochenende 50 €
- Rauchen im Gebäude 250 €
- Veränderungen am Rauchmelder 50 €
- Veränderungen am Heizkörperthermostat 50 €
- Ruhestörung von 22 – 6 Uhr 50 €
- Nicht pünktlich ausgecheckt doppelter Tagessatz
Im Wiederholungsfall wird ein sofortiges Hausverbot erteilt, eine Erstattung kann nicht erfolgen.
Beschädigungen/Verlust:
- Inventar 50 € zzgl. Ersatzwert Montage- und Bearbeitungsgebühr
- Verlust des Schlüssels 50 € Material inkl. Montage
- Transponder verloren 25 € Material inkl. Programmierung
§20. DATENSCHUTZ
1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
https://dmkagroup.com/datenschutz
§21. GERICHTSSTAND
1. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hannover.
§22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.
§1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen, Apartments zur Beherbergung und Hotelzimmern, die zwischen der Gesellschaft DMKA Operations GmbH (im folgenden DMKA Group) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von dem vorbenannten Unternehmen.
2. Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist DMKA Operations GmbH.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von DMKA Group eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen DMKA Group und dem Gast zustande.
2. Angebote von DMKA Group in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. DMKA Group steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich DMKA Group vor.
§3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
1. Es obliegt alleine dem Kunden, nur solche Zeiträume anzumieten, die der Kunde auch tatsächlich sicher in Anspruch nehmen kann. Kann der Kunde aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters zu finden sind, verbindlich gebuchte und vom Anbieter vertragsgemäß bereitgestellte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so ist der Anbieter zu keinerlei Rückerstattungen verpflichtet, mit Ausnahme ersparter Aufwendungen. Durch Nichtinanspruchnahme gebuchter und bezahlter Leistungen vom Anbieter ersparte Aufwendungen, bspw. für nicht angefallene Nebenkosten, erstattet der Anbieter dem Kunden zurück. Dies gilt allerdings nur bei Aufenthalten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Übernachtungen und nur ab der 6. Nacht. In den ersten 5 Nächten durch Nichtinanspruchnahme ersparte Aufwendungen gelten als mit den zusätzlichen Handling- und Verwaltungskosten sowie den zusätzlichen Aufwendungen zur unverzüglichen Neuvermietung anfallenden Kosten, die dem Anbieter durch Nichtinanspruchnahme entstehen, als verrechnet bzw. ausgeglichen, es sei denn der Kunde weist nach, dass dem Anbieter erheblich geringere Kosten entstanden sind.
2. Anbieter und Kunde/Besteller trifft beide gleichermaßen eine Schadenminderungspflicht, wonach der Kunde den Anbieter frühestmöglich und unverzüglich einen Rücktritt in oben genanntem Sinne mitzuteilen hat und andererseits der Anbieter mit Kenntnis des Rücktritts einen geeigneten Nachmieter für den nun frei gewordenen Zeitraum zu suchen hat. Ein Kontrahierungszwang mit einem vom Kunden benannten Nachmieter / Mietinteressenten besteht nicht, wenn der Anbieter Gründe vorbringen kann, wonach der vom Kunden benannte Mieter als solcher nicht geeignet ist oder beim Anbieter berechtigte Zweifel an der notwendigen Ernsthaftigkeit der Anfrage bestehen. Ein Verstoß gegen Schadensminderungspflichten kann an sich bestehende Ansprüche mindern oder ganz entfallen lassen.
3. Ersparte Aufwendungen gelten mit pauschal 10 % der Nettoauftragssumme als abgegolten, es sei denn der Kunde weist nach, dass deutlich höhere Einsparungen auf Anbieterseite realisiert wurden.
§4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
1. Alle im Zuge der Geschäftsanbahnung auf dem Buchungsportal, auf anderen Websites, in Anzeigen oder im persönlichen Gespräch genannten Preise sind stets Bruttopreise und verstehen sich inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, im Moment 7 %. Nicht im Preis enthalten sind lokale Abgaben, die die jeweilige Gemeinde oder Stadt im Einzelfall erheben kann, wie bspw. Kurtaxe oder Tourismusabgaben, sofern diese in Zukunft auch einmal für beruflich bedingte Übernachtungen erhoben werden sollten oder in anderer Form bereits jetzt erhoben werden.
§5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
2. Ist in der Folge von Vorkasse die Rede, so handelt es sich um einen erweiterten Vorkassebegriff, der anders als der im üblichen Sprachgebrauch verwendete Begriff der Vorkasse nicht nur auf den Zeitpunkt der Wertstellung abstellt, sondern darüber hinaus die Sichtbarkeit der Zahlung für den Leistungserbringer auf seinem Empfängerkonto erfordert, wobei der Leistungserbringer im Einzelfall auf das Erfordernis der Sichtbarkeit verzichten kann, bspw. bei Übersendung eines Zahlungsnachweises des ausführenden Kreditinstituts, sofern der Zahlungsnachweis in deutscher Sprache gehalten ist.
3. In Anzeigen, im persönlichen Gespräch oder auf dem Buchungsportal veröffentlichte Preise sind dynamisch, können sich also bis zum Offerieren eines verbindlichen Angebots in Abhängigkeit vieler Faktoren, wie bspw. dem Datum der Leistungserbringung, der konkreten Möblierung des jeweiligen Objekts zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, der Bettenzahl pro Zimmer, dem Gesamtumsatz, der Laufzeit, der Nachfragesituation und weiteren Parametern, jederzeit verändern. Zudem sind im Rahmen eines verbindlichen Angebots offerierte Preise nicht auf andere Kunden/Besteller/Interessenten übertragbar, sondern grundsätzlich lediglich individuell gültig. Mögliche Sonderaktionen oder Rabatte sind nicht mit anderen Vergünstigungen kombinierbar, sofern diese nicht im Vorfeld schriftlich zugesichert wurden.
4. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
5. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung. Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Anbieter ausgeschlossen werden. Das ist in der Regel für die Zahlungsart „Barzahlung“ der Fall.
6. Sollte der Anbieter in einem Ausnahmefall auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die Bezahlung „Überweisung per Vorkasse“ anbieten und der Kunde diese Zahlungsart wählen, so verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag sofort anzuweisen und dem Anbieter unverzüglich und ohne weitere Anforderung durch den Anbieter einen Überweisungsnachweis der ausführenden Bank per E-Mail zukommen zu lassen.
7. Sollte der Anbieter die Bezahlung per Kreditkarte anbieten und der Kunde diese Zahlungsart wählen, ermächtigt dieser den Anbieter ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen.
8. Sollte der Anbieter die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Kunde diese Zahlungsart wählen, erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA Basismandat. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung kommen, so hat der Kunde dafür die Kosten zu tragen. Im Falle einer vom Kunde zu vertretenden Rücklastschrift erhebt der Anbieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 6 € (sechs Euro). Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist
als die Pauschale.
9. DMKA Group behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt DMKA Group hierzu ausdrücklich.
10. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.
§6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
1. Ein reserviertes Apartment steht dem im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
2. Die von DMKA Group zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an DMKA Group, einem von DMKA Group genannten Dritten oder an dem durch DMKA Group durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 40,00 €. DMKA Group ist weiter berechtigt, weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00 € übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen DMKA Group und dem Gast vereinbart werden. Wenn DMKA Group dem Late Check-out zustimmt, ist DMKA Group berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00 € je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist DMKA Group berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,00 € anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn DMKA Group zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
4. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
5. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen DMKA Group und dem Gast vereinbart werden. Wenn DMKA Group dem Early Check-in zustimmt, ist DMKA Group berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00 € je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.
§7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG
1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch DMKA Group ausgewiesenen Preisen.
2. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen DMKA Group nicht zulässig. In diesen Fällen ist DMKA Group berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
3. Die Nutzung der Wohnungen von DMKA Group zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. DMKA Group behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
§8. HAFTUNG VON DMKA Group
1. DMKA Group haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet DMKA Group für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DMKA Group beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DMKA Group nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Einer Pflichtverletzung von DMKA Group steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadensersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.
2. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von DMKA Group, wird DMKA Group auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden gering zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, DMKA Group unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
3. DMKA Group haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber DMKA Group eine Anzeige macht, mit der Ausnahme dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00 € oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00 € übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit DMKA Group. Andernfalls ist eine Haftung von DMKA Group für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.
4. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch DMKA Group zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für DMKA Group. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet DMKA Group ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. DMKA Group haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
5. Jegliche Ansprüche gegenüber DMKA Group verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch DMKA Group sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.
6. DMKA Group übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von DMKA Group. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zurückgesendet. DMKA Group verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von einem Monat. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.
§9. KAUTION
1. Zur Absicherung aller Ansprüche von DMKA Group gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist DMKA Group berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen:
- Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00€.
- Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
2. Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist DMKA Group berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Hat DMKA Group dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist DMKA Group zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
3. DMKA Group ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.
§10. KUNDENDATEN
1. DMKA Group erhebt und erfasst verpflichtend E-Mail Adressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist DMKA Group berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.
2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist DMKA Group berechtigt, die Buchung zu stornieren.
3. DMKA Group ist berechtigt, die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.
4. Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt DMKA Group Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mail Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. DMKA Group behält sich das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.
§11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
1. DMKA Group behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn
a) höhere Gewalt oder andere von DMKA Group nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) DMKA Group begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von DMKA Group und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von DMKA Group zuzurechnen ist
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient
e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe §7)
2. Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat DMKA Group den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch DMKA Group.
4. Erfolgte eine Kündigung seitens DMKA Group wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß des o.g. §1, so ist DMKA Group berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens DMKA Group bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
§12. GUTSCHEINE
1. Ein bei DMKA Group erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von DMKA Group eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
§13. RAUCHVERBOT
1. Alle Apartments von DMKA Group sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen von DMKA Group ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat DMKA Group das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens 250,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn DMKA Group einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer-/Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,00 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments.
4. DMKA Group ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1, 2 und 3 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
5. In Gebäuden von DMKA Group können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
§14. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
1. Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen von DMKA Group ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat DMKA Group das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von 500,00 € zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. In Apartments von DMKA Group können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen von DMKA Group, daher Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.
4. DMKA Group ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1, 2 und 3 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. DMKA Group behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.
§15. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
1. Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat DMKA Group Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 € für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§16. HAUSTIERE
1. Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an DMKA Group vorzulegen.
2. Vom vorgenannten Grundsatz ist DMKA Group berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal 150,00 € für eine Sonderreinigungsgebühr seitens DMKA Group in Rechnung gestellt. DMKA Group ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§17. INSTANDHALTUNG
1. Mit der Buchung eines Apartments von DMKA Group verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat DMKA Group das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 50,00 € (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass DMKA Group ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
2. Weiter verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen DMKA Group unverzüglich anzuzeigen.
3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber DMKA Group anzuzeigen.
4. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist DMKA Group berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem vom DMKA Group beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern von DMKA Group zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.
§18. INTERNETNUTZUNG
1. Dem Gast wird durch DMKA Group im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.
2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt DMKA Group auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von DMKA Group an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber DMKA Group einzustehen.
4. Im Übrigen behält sich DMKA Group vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
§19. SONDERLEISTUNGEN MONTEURUNTERKÜNFTE
1. In unseren Häusern ist den Anweisungen unseres Servicepersonals bedingungslos Folge zu leisten. Die Monteure arbeiten viel und wollen eine ruhige und saubere Unterkunft. Sollten sich einzelne hierüber hinwegsetzen sind wir gezwungen folgende Kosten abzurechnen:
Personalaufwand/Fehlverhalten:
- Öffnung des Apartments/Hotelzimmer bis 20 Uhr 50 €
- Öffnung des Apartments/Hotelzimmer nach 20 Uhr 50 €
- Öffnung des Apartments/Hotelzimmer am Wochenende 50 €
- Rauchen im Gebäude 250 €
- Veränderungen am Rauchmelder 50 €
- Veränderungen am Heizkörperthermostat 50 €
- Ruhestörung von 22 – 6 Uhr 50 €
- Nicht pünktlich ausgecheckt doppelter Tagessatz
Im Wiederholungsfall wird ein sofortiges Hausverbot erteilt, eine Erstattung kann nicht erfolgen.
Beschädigungen/Verlust:
- Inventar 50 € zzgl. Ersatzwert Montage- und Bearbeitungsgebühr
- Verlust des Schlüssels 50 € Material inkl. Montage
- Transponder verloren 25 € Material inkl. Programmierung
§20. DATENSCHUTZ
1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
https://dmkagroup.com/datenschutz
§21. GERICHTSSTAND
1. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hannover.
§22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.
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